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		<title>Generische Domains - Blogs - AlexS</title>
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		<description>Generische Domains sind Adresse, Werbung und Werbebotschaft in einem. Ein Eigennamen, Firmenname oder Markenname kann schnell in Vergessenheit geraten</description>
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			<title>Generische Domains - Blogs - AlexS</title>
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			<title>Auslandsfirma Teil 4, Ausblick: Null Steuern, wie?</title>
			<link>http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-teil-4-ausblick-null-steuern-wie-9/</link>
			<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:12:09 GMT</pubDate>
			<description>Schritt eins ist zunächst in ein Land MIT Doppelbesteuerungsabkommen zu gehen. Alle Werte aus dem Deutschen Unternehmertum dahin übertragen. In...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="blogcontent restore">Schritt eins ist zunächst in ein Land MIT Doppelbesteuerungsabkommen zu gehen. Alle Werte aus dem Deutschen Unternehmertum dahin übertragen. In Deutschland Gewerbe abmelden, und die letzte Steuererklärung einreichen. Nach einem Jahr hast Du nachweislich etwas im Ausland etabliert. Du bist mit dem Deutschen Finanzamt fertig. Du kannst nachweisen, dass Du NICHT mehr in DE bist. Wenn Du das richtige Land gewählt hast (Polen, Estland, Luxembourg) sparst Du bereits viel Steuern.<br />
<br />
In Stufe zwei kannst Du jetzt anfangen über Projekte in sogenannten Niedrigsteuerländern wie Dubai oder Panama nachzudenken. Der grosse Vorteil: Das Deutsche Finanzamt sieht Dich jetzt als Steuerpflichtigen im Ausland. Du bist denen jetzt egal. Solange Du KEINE Gewinne oder Gehälter im Niedrigsteuerland auszahlst, sondern alles in der Firma lässt, ist es OK. Nach zehn Jahren Abwesenheit in DE darfst Du dann alles ausschütten und nach DE überführen.<br />
<br />
Warum zunächst die Eierei mit der Firma in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen? Kann man nicht einfach den Grossteil des Jahres herumreisen, sich in DE abmelden, und damit der Steuer in DE entgehen? Nein, kann man nicht. Der Grund ist sehr einfach: Irgendwo MUSST Du ja leben und arbeiten. Das Finanzamt nimmt es Dir nicht ab, dass Du permanennt reist und gar keinen Wohnsitz hast. Und vor allem: Du MUSST ja von irgendwas leben. Also musst Du Geld verdienen, und das muss ja irgendwo versteuert werden. Wenn das in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen ist, dann musst Du nachweisen dass Du da bist. Wenn es KEIN Land mit Doppelbesteuerungsabkommen ist, oder Du in gar keinem Land versteuerst, dann bist Du wieder voll mit Deinem Welteinkommen in DE steuerpflichtig!<br />
<br />
Egal wie man es dreht, man kommt nicht um eine Firma in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen herum, wenigstens als ersten Schritt und Basis für weitere Schritte! Es sind andere Wege denkbar, aber das sind Ausnahmen.<br />
<br />
Ich erweitere das gerne, bitte Fragen stellen!<br />
<br />
Ich bin KEIN Anwalt. Daher: Dies ist meine Privatmeinung und keine rechtliche oder steuerliche Beratung. ich empfehle DRINGENSt mindestens drei Spezialisten aufzusuchen, und dann ein Gesamtbild daraus aufzubauen!<br />
<br />
Woher habe ich mein Wissen? Nun, ich habe mich 7 Jahre mit dem Thema beschäftigt. Ich habe mindestens 8 Spezialisten zum Thema zu Rate gezogen und in unzähligen Websites recherchiert. Das Thema wird natürlich auf vielen Websites besser behandelt, aber meistens in so umständliche Weise, das man einfach keine Gesamtübersicht hat. Oft versteht man auch die Fachsprache nicht sofort, und zieht falsche Schlüsse.<br />
<br />
Seit September 2008 habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt und meinen Wohnsitz in Riga. 2008 war mein letztes Steuerjahr in DE. Meine Asserts habe ich über einen Zeitraum von 2 Jahren ins Ausland verkauft, und dafür mehrere hundert Tausend Euro Steuern bezahlt. Meine Auslandsfirma habe ich schon 2006 aufgebaut.</blockquote>

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			<dc:creator>AlexS</dc:creator>
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		<item>
			<title>Auslandsfirma Teil 3: Wegzugsbesteuerung in DE</title>
			<link>http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-teil-3-wegzugsbesteuerung-de-8/</link>
			<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:11:08 GMT</pubDate>
			<description>Wie schon oben beschrieben: Dein Wegzug ist ein HERBER Verlust fürs Finanzamt. Das Finanzamt sieht Dich als persönliches Eigentum, welches es zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="blogcontent restore">Wie schon oben beschrieben: Dein Wegzug ist ein HERBER Verlust fürs Finanzamt. Das Finanzamt sieht Dich als persönliches Eigentum, welches es zu melken gilt. Daher wird Dir der Wegzug schwierig bis unmöglich gemacht. Und das über eine kleine, gemeine Regel, die Wegzugsbesteuerung. Du magst denken, was gibts denn da zu besteuern bei mir? Ohh, da gibt es viel:<br />
<br />
Du hast über Jahre Deine Gewinne durch Ausgaben gemindert. Aus Sicht des Finanzamtes hast Du damit Werte angelegt, die in Zukunft mehr Gewinne erzeugen sollen. Beispiel: Du hast Domains gereggt, oder renewed. Du hast Domains gekauft. Du hast Webdesigns erstellen lassen, und Texte eingekauft. All das mehrt den Wert der Domains und Projekte. Diesen Mehrwert führst Du ja in Deine neue Auslandsfirma über. Damit entgeht dem Finanzamt potentieller, zukünftiger Gewinn. Und dieser potentielle, zukünftige Gewinn wird vom Finanzamt geschätzt, und versteuert. Ausweg: Du verkaufst alle Domains und Projekte an die neue Firma. Jetzt Obacht: Setzt Du den Wert zu niedrig an, kann Dir das noch 10 Jahre später um die Ohren fliegen, denn so lange kann das Amt Deine Bücher prüfen. Daher musst Du die Domains und Projekte von einer ANERKANNTEN Bewertungsfirma bewerten lassen. KEIN Freundschaftsgutachten. Das Finanzamt kennt ALLE Deine Domains. Die fragen einfach den Registrar dessen Kosten Du als Ausgaben abgerechnest hast. Das Finanzamt kennt auch Deine Sales. Wenn Du wiesbadenhotel.de für 2000 Euro verkauft hast, und noch 25 ähnliche stadthotel.de besitzt, dann ist das Rechenexempel sehr einfach, oder? Wenn Du ein Adsense Projekt mit 500 Euro Monatseinnahmen hast, dann.....<br />
<br />
&quot;Das Finanzamt wird sich doch diese Mühe nicht machen, und Internetprojekte und Domains verstehen die ja eh nicht....&quot;. Schon klar. Mein Prüfer hattte sogar Listen von Domains von 1998, die hatte ICH sogar gar nicht mehr.<br />
<br />
Die Wegzugsbesteuerung kann ein Vermögen kosten. Sind Deine Domains und Projekte eine Million wert, dann musst Du eine Million versteuern: Das macht 500.0000,- Euro Steuern.<br />
<br />
Es gibt Leute die tragen einfach alle Domains um, und geben gar nichts an. Die denken sich: So what, wenn das Finanzamt das eines Tages merkt, dann fordern sie Steuern nach, und ich melde Privatinsolvenz an, und alles wird gut, habe meine Firmen ja eh im Ausland. Dabei vergessen sie eines: Wenn das Finanzamt festlegt, dass Du z.B. 500.0000 Euro Steuern NICHT bezahlt hast, also hinterzogen hast, dann wird da eine Strafe ausgesprochen. Diese kann in den hunderttausenden liegen. Die nachgeforderten Steuern werden wirklich im Rahmen der Privatinsolvenz erlassen. Die Strafe aber nicht. Und bei Hinterziehungen in der Grösse kommt dann auch noch eine Eintragung im Strafregister hinzu, Du bist dann vorbestraft. Damit ist Deine Zukunft in DE hinüber.<br />
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<b>Fazit:</b><br />
<br />
Wenn Auslandsfirmen, dann komplett ins Ausland gehen. Hier in DE ALLES abbrechen. Alle Werte Deiner alten Unternehmung (auch als Privatunternehmer) hier bewerten lassen, und versteuern. Zahl Dir ein GF Gehalt im Ausland, damit Du nachweisen kannst, wovon Du lebst. Schon nach 1 Kalenderjahr kannst Du erste Gewinne ausschütten und verbrauchen oder nach DE überführen, WENN das Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit DE hat.<br />
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<b>Weiter gehts hier: <a href="http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-ausblick-null-steuern-wie-9/" target="_blank">Auslandsfirma Teil 4, Ausblick: Null Steuern, wie?</a></b><br />
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		<item>
			<title>Auslandsfirma Teil 2: Fallstricke</title>
			<link>http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-teil-2-fallstricke-7/</link>
			<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:10:39 GMT</pubDate>
			<description>Du täuschst nur vor im Ausland zu sein, bist meistens in DE, und begehst damit Steuerhinterziehung. Das hat nichts mit den berühmten 180 Tagen zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="blogcontent restore">Du täuschst nur vor im Ausland zu sein, bist meistens in DE, und begehst damit Steuerhinterziehung. Das hat nichts mit den berühmten 180 Tagen zu tun, Du kannst schon mit 30 Tagen pro Jahr prima einen Wohnsitz begründen. Noch schlimmer ist es, wenn Du &quot;unternehmenswesentliche Entscheidungen&quot; in DE triffst. Damit verlegst Du den Sitz der Geschäftsleitung nach DE, und dann wird die Auslandsfirma so betrachtet als wäre sie eine normale Deutsche Firma. Und das hat extrem unangenehme Nebenwirkungen:<br />
- Zunächstmal wird natürlich der gesamte Gewinn hier versteuert.<br />
- Du hast natürlich vorher mit der Auslandsfirma alle Rechnungen an Deutsche Unternehmen OHNE MwSt gestellt. Die Lieferungen und Leistungen unterliegen nun aber plötzlich der Deutschen Umsatzsteuer. Damit musst Du NACHTRÄGLICH die MwSt ziehen. Beispiel: Du hast eine Domain für 100,- Euro an ein Deutsches Unternehmen verkauft. Du hast keine MwSt berechnet. 100/1,19 ist jetzt der Nettopreis, und die Differenz zu 100 ist die an das Finanzamt nachträglich abzuführende MwSt. Mit viel Glück kannst Du die per &quot;Korrekturrechnung&quot; wieder reinholen, das klappt aber wenn in der Regel nur in den ersten 3 Jahren nach Stellung der Rechnung.<br />
<br />
Du mietest in dem Land eine Wohnung, meldest einen Internetanschluss an und meldest Dich selbst im Land polizeilich an. Idealerweise meldest Du auch ein Auto an. Du hast eine Firmendomain und Website. Eben alles was man so als Person und Firma im Ausland hat. Es wird in Deinem Zielland auch ein Social Network geben: Melde Dich an und poste regelmässig Photos und dergleichen. Warum? Nun, irgendeines Tages wird das Deutsche Finanzamt Nachweise sehen wollen, dass Du tatsächlich nicht mehr in DE bist. Warum? Weil das Deutsche Finanzamt sehr gut an Dir verdient hat, und weil es vermutet, dass Du eigentlich noch in DE bist und der Auslandsaufenthalt nur ein Konstrukt ist. Wenn Du früher 100.000 oder mehr Euro Steuern bezahlt hast, dann lohnt es sich für das Amt genau nachzuforschen. Zudem ist jeder der erfolgreich die Deutsche Steuer umgeht ein potentielles Vorbild für Nachahmer. Aber wie willst Du nachweisen, dass Du irgendwo NICHT bist? Und wovon lebst Du aktuell? Daher musst Du ein landestypisches Einkommen im Ausland nachweisen (Geschäftsführergehalt), und vor allem musst Du aufzeigen können, dass Du tatsächlich im Ausland bist.<br />
<br />
<b>Fragen:</b><br />
&quot;Kann ich ein kleines Büro und ein Zimmerchen im Haus meines Onkels für Familienbesuche in DE beibehalten?&quot; Nein.<br />
&quot;Kann ich meine Oma an der Ostsee 4 mal im Jahr je eine Woche besuchen?&quot; Ja<br />
&quot;Kann ich jeden Monat ein Wochenende meine Eltern besuchen?&quot; Da fängt es schon an kritisch zu werden.<br />
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<b><br />
Weiter gehts hier: <a href="http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-wegzugsbesteuerung-de-8/" target="_blank">Auslandsfirma Teil 3: Wegzugsbesteuerung in DE</a></b><br />
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			<dc:creator>AlexS</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>Auslandsfirma Teil 1: Chancen, Risiken, Fallstricke</title>
			<link>http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-teil-1-chancen-risiken-fallstricke-6/</link>
			<pubDate>Sun, 17 Jan 2010 07:12:03 GMT</pubDate>
			<description>*Ausgangssituation*: 
 
Du bist Domainer, in DE geboren und hast immer hier gelebt. Du hast eine Wohnung oder ein Haus hier gemietet oder besitzt es,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="blogcontent restore"><b>Ausgangssituation</b>:<br />
<br />
Du bist Domainer, in DE geboren und hast immer hier gelebt. Du hast eine Wohnung oder ein Haus hier gemietet oder besitzt es, Du hast seit Jahren ein Gewerbe angemeldet und verdienst richtig gut. Du zahlst rund 50% Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer zusammen).<br />
<br />
Du verdienst Dein Geld vorwiegend virtuell: Parkingeinnahmen, Domainverkäufe, Domainvermietung etc.<br />
<br />
<br />
<b>Wunschsituation</b>:<br />
<br />
Du bist im Ausland, hast dort Deinen Wohnsitz und versteuerst alles dort. Vorzugsweise mit 0% Steuern.<br />
<br />
Wo sind die Knackpunkte?<br />
<br />
<br />
<b>Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Niedrigsteuerländer, Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung:</b><br />
<br />
Der einzig saubere Weg ist folgender: Du gehst in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass Deutschland mit dem Land ein Abkommen geschlossen hat, dass die Bürger NICHT in BEIDEN Ländern besteuert werden. Denn Du bist in DE mit Deinem gesamten WELTEINKOMMEN steuerpflichtig. Ausnahme sind eben die Länder mit denen das Abkommen besteht. Natürlich besteht KEIN Abkommen mit sogenannten Niedrigsteuerländern. Also Länder wie Panama, Seychellen, Liechtenstein oder Dubai, denn in diesen Ländern zahlt man eben KEINE Steuern.<br />
<br />
Mit fast allen Ländern in Europa besteht so ein Abkommen. Also z.B. mit Lettland oder Polen. Du eröffnest in diesem Land eine Firma, z.B. eine GMBH. Du bist Inhaber der Firma. Diese Firma zahlt Dir ein Gehalt als Geschäftsführer. Sie schüttet aber keinen Gewinn an Dich aus. Die Gewinne, die in der Firma bleiben gehören der Firma, nicht Dir, daher musst Du auch erstmal nichts in DE versteuern. Das Gehalt ist eben ein Gehalt, und da Du in dem Land lebst, bist Du DORT steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet eine erneute Besteuerung des Gehaltes in Deutschland. <br />
<br />
Du musst dabei aber einiges beachten: Du musst dazu Deinen ständigen Aufenthalt  in dem Land haben. Deinen Wohnsitz auch. Das bedeutet, Du musst in DE alles aufgeben: Du darfst keine Wohnung oder Haus bewohnen, kein Auto angemeldet haben, keine schulpflichtigen Kinder in Deutschland haben, usw. <br />
<br />
Nachdem Du ein KalenderJahr (also 1.1. bis 31.12.) im Ausland warst, darfst Du Dir Gewinne nach Deutschland ausschütten lassen, ohne diese hier besteuern zu müssen. WENN mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht! Besteht keines, dann musst Du sogar 10 Jahre warten, dann erst kannst Du Gewinne nach Deutschland ausschütten. Dazwischen kannst Du Dir Geld von der Firma LEIHEN, aber das sollte genau mit einem Steuerfachmann geklärt werden (es muss ein Vertrag gemacht werden, Zinsen bezahlt werden, usw).<br />
<br />
<br />
<b>Weiter gehts hier:  <a href="http://www.generischedomains.de/blogs/alexs/auslandsfirma-fallstricke-7/" target="_blank">Auslandsfirma Teil 2: Fallstricke</a></b><br />
<br />
.<br />
<br />
.</blockquote>

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			<dc:creator>AlexS</dc:creator>
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