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AlexS

Auslandsfirma Teil 2: Fallstricke

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von am 18.01.2010 um 11:10 (312 Hits)
Du täuschst nur vor im Ausland zu sein, bist meistens in DE, und begehst damit Steuerhinterziehung. Das hat nichts mit den berühmten 180 Tagen zu tun, Du kannst schon mit 30 Tagen pro Jahr prima einen Wohnsitz begründen. Noch schlimmer ist es, wenn Du "unternehmenswesentliche Entscheidungen" in DE triffst. Damit verlegst Du den Sitz der Geschäftsleitung nach DE, und dann wird die Auslandsfirma so betrachtet als wäre sie eine normale Deutsche Firma. Und das hat extrem unangenehme Nebenwirkungen:
- Zunächstmal wird natürlich der gesamte Gewinn hier versteuert.
- Du hast natürlich vorher mit der Auslandsfirma alle Rechnungen an Deutsche Unternehmen OHNE MwSt gestellt. Die Lieferungen und Leistungen unterliegen nun aber plötzlich der Deutschen Umsatzsteuer. Damit musst Du NACHTRÄGLICH die MwSt ziehen. Beispiel: Du hast eine Domain für 100,- Euro an ein Deutsches Unternehmen verkauft. Du hast keine MwSt berechnet. 100/1,19 ist jetzt der Nettopreis, und die Differenz zu 100 ist die an das Finanzamt nachträglich abzuführende MwSt. Mit viel Glück kannst Du die per "Korrekturrechnung" wieder reinholen, das klappt aber wenn in der Regel nur in den ersten 3 Jahren nach Stellung der Rechnung.

Du mietest in dem Land eine Wohnung, meldest einen Internetanschluss an und meldest Dich selbst im Land polizeilich an. Idealerweise meldest Du auch ein Auto an. Du hast eine Firmendomain und Website. Eben alles was man so als Person und Firma im Ausland hat. Es wird in Deinem Zielland auch ein Social Network geben: Melde Dich an und poste regelmässig Photos und dergleichen. Warum? Nun, irgendeines Tages wird das Deutsche Finanzamt Nachweise sehen wollen, dass Du tatsächlich nicht mehr in DE bist. Warum? Weil das Deutsche Finanzamt sehr gut an Dir verdient hat, und weil es vermutet, dass Du eigentlich noch in DE bist und der Auslandsaufenthalt nur ein Konstrukt ist. Wenn Du früher 100.000 oder mehr Euro Steuern bezahlt hast, dann lohnt es sich für das Amt genau nachzuforschen. Zudem ist jeder der erfolgreich die Deutsche Steuer umgeht ein potentielles Vorbild für Nachahmer. Aber wie willst Du nachweisen, dass Du irgendwo NICHT bist? Und wovon lebst Du aktuell? Daher musst Du ein landestypisches Einkommen im Ausland nachweisen (Geschäftsführergehalt), und vor allem musst Du aufzeigen können, dass Du tatsächlich im Ausland bist.

Fragen:
"Kann ich ein kleines Büro und ein Zimmerchen im Haus meines Onkels für Familienbesuche in DE beibehalten?" Nein.
"Kann ich meine Oma an der Ostsee 4 mal im Jahr je eine Woche besuchen?" Ja
"Kann ich jeden Monat ein Wochenende meine Eltern besuchen?" Da fängt es schon an kritisch zu werden.


Weiter gehts hier: Auslandsfirma Teil 3: Wegzugsbesteuerung in DE


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Aktualisiert: 18.01.2010 um 13:50 von AlexS

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