Auslandsfirma Teil 1: Chancen, Risiken, Fallstricke
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am 17.01.2010 um 09:12 (916 Hits)
Ausgangssituation:
Du bist Domainer, in DE geboren und hast immer hier gelebt. Du hast eine Wohnung oder ein Haus hier gemietet oder besitzt es, Du hast seit Jahren ein Gewerbe angemeldet und verdienst richtig gut. Du zahlst rund 50% Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer zusammen).
Du verdienst Dein Geld vorwiegend virtuell: Parkingeinnahmen, Domainverkäufe, Domainvermietung etc.
Wunschsituation:
Du bist im Ausland, hast dort Deinen Wohnsitz und versteuerst alles dort. Vorzugsweise mit 0% Steuern.
Wo sind die Knackpunkte?
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Niedrigsteuerländer, Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung:
Der einzig saubere Weg ist folgender: Du gehst in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass Deutschland mit dem Land ein Abkommen geschlossen hat, dass die Bürger NICHT in BEIDEN Ländern besteuert werden. Denn Du bist in DE mit Deinem gesamten WELTEINKOMMEN steuerpflichtig. Ausnahme sind eben die Länder mit denen das Abkommen besteht. Natürlich besteht KEIN Abkommen mit sogenannten Niedrigsteuerländern. Also Länder wie Panama, Seychellen, Liechtenstein oder Dubai, denn in diesen Ländern zahlt man eben KEINE Steuern.
Mit fast allen Ländern in Europa besteht so ein Abkommen. Also z.B. mit Lettland oder Polen. Du eröffnest in diesem Land eine Firma, z.B. eine GMBH. Du bist Inhaber der Firma. Diese Firma zahlt Dir ein Gehalt als Geschäftsführer. Sie schüttet aber keinen Gewinn an Dich aus. Die Gewinne, die in der Firma bleiben gehören der Firma, nicht Dir, daher musst Du auch erstmal nichts in DE versteuern. Das Gehalt ist eben ein Gehalt, und da Du in dem Land lebst, bist Du DORT steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet eine erneute Besteuerung des Gehaltes in Deutschland.
Du musst dabei aber einiges beachten: Du musst dazu Deinen ständigen Aufenthalt in dem Land haben. Deinen Wohnsitz auch. Das bedeutet, Du musst in DE alles aufgeben: Du darfst keine Wohnung oder Haus bewohnen, kein Auto angemeldet haben, keine schulpflichtigen Kinder in Deutschland haben, usw.
Nachdem Du ein KalenderJahr (also 1.1. bis 31.12.) im Ausland warst, darfst Du Dir Gewinne nach Deutschland ausschütten lassen, ohne diese hier besteuern zu müssen. WENN mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht! Besteht keines, dann musst Du sogar 10 Jahre warten, dann erst kannst Du Gewinne nach Deutschland ausschütten. Dazwischen kannst Du Dir Geld von der Firma LEIHEN, aber das sollte genau mit einem Steuerfachmann geklärt werden (es muss ein Vertrag gemacht werden, Zinsen bezahlt werden, usw).
Weiter gehts hier: Auslandsfirma Teil 2: Fallstricke
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