Auslandsfirma Teil 3: Wegzugsbesteuerung in DE
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am 18.01.2010 um 12:11 (1028 Hits)
Wie schon oben beschrieben: Dein Wegzug ist ein HERBER Verlust fürs Finanzamt. Das Finanzamt sieht Dich als persönliches Eigentum, welches es zu melken gilt. Daher wird Dir der Wegzug schwierig bis unmöglich gemacht. Und das über eine kleine, gemeine Regel, die Wegzugsbesteuerung. Du magst denken, was gibts denn da zu besteuern bei mir? Ohh, da gibt es viel:
Du hast über Jahre Deine Gewinne durch Ausgaben gemindert. Aus Sicht des Finanzamtes hast Du damit Werte angelegt, die in Zukunft mehr Gewinne erzeugen sollen. Beispiel: Du hast Domains gereggt, oder renewed. Du hast Domains gekauft. Du hast Webdesigns erstellen lassen, und Texte eingekauft. All das mehrt den Wert der Domains und Projekte. Diesen Mehrwert führst Du ja in Deine neue Auslandsfirma über. Damit entgeht dem Finanzamt potentieller, zukünftiger Gewinn. Und dieser potentielle, zukünftige Gewinn wird vom Finanzamt geschätzt, und versteuert. Ausweg: Du verkaufst alle Domains und Projekte an die neue Firma. Jetzt Obacht: Setzt Du den Wert zu niedrig an, kann Dir das noch 10 Jahre später um die Ohren fliegen, denn so lange kann das Amt Deine Bücher prüfen. Daher musst Du die Domains und Projekte von einer ANERKANNTEN Bewertungsfirma bewerten lassen. KEIN Freundschaftsgutachten. Das Finanzamt kennt ALLE Deine Domains. Die fragen einfach den Registrar dessen Kosten Du als Ausgaben abgerechnest hast. Das Finanzamt kennt auch Deine Sales. Wenn Du wiesbadenhotel.de für 2000 Euro verkauft hast, und noch 25 ähnliche stadthotel.de besitzt, dann ist das Rechenexempel sehr einfach, oder? Wenn Du ein Adsense Projekt mit 500 Euro Monatseinnahmen hast, dann.....
"Das Finanzamt wird sich doch diese Mühe nicht machen, und Internetprojekte und Domains verstehen die ja eh nicht....". Schon klar. Mein Prüfer hattte sogar Listen von Domains von 1998, die hatte ICH sogar gar nicht mehr.
Die Wegzugsbesteuerung kann ein Vermögen kosten. Sind Deine Domains und Projekte eine Million wert, dann musst Du eine Million versteuern: Das macht 500.0000,- Euro Steuern.
Es gibt Leute die tragen einfach alle Domains um, und geben gar nichts an. Die denken sich: So what, wenn das Finanzamt das eines Tages merkt, dann fordern sie Steuern nach, und ich melde Privatinsolvenz an, und alles wird gut, habe meine Firmen ja eh im Ausland. Dabei vergessen sie eines: Wenn das Finanzamt festlegt, dass Du z.B. 500.0000 Euro Steuern NICHT bezahlt hast, also hinterzogen hast, dann wird da eine Strafe ausgesprochen. Diese kann in den hunderttausenden liegen. Die nachgeforderten Steuern werden wirklich im Rahmen der Privatinsolvenz erlassen. Die Strafe aber nicht. Und bei Hinterziehungen in der Grösse kommt dann auch noch eine Eintragung im Strafregister hinzu, Du bist dann vorbestraft. Damit ist Deine Zukunft in DE hinüber.
Fazit:
Wenn Auslandsfirmen, dann komplett ins Ausland gehen. Hier in DE ALLES abbrechen. Alle Werte Deiner alten Unternehmung (auch als Privatunternehmer) hier bewerten lassen, und versteuern. Zahl Dir ein GF Gehalt im Ausland, damit Du nachweisen kannst, wovon Du lebst. Schon nach 1 Kalenderjahr kannst Du erste Gewinne ausschütten und verbrauchen oder nach DE überführen, WENN das Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit DE hat.
Weiter gehts hier: Auslandsfirma Teil 4, Ausblick: Null Steuern, wie?
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