Schritt eins ist zunächst in ein Land MIT Doppelbesteuerungsabkommen zu gehen. Alle Werte aus dem Deutschen Unternehmertum dahin übertragen. In Deutschland Gewerbe abmelden, und die letzte Steuererklärung einreichen. Nach einem Jahr hast Du nachweislich etwas im Ausland etabliert. Du bist mit dem Deutschen Finanzamt fertig. Du kannst nachweisen, dass Du NICHT mehr in DE bist. Wenn Du das richtige Land gewählt hast (Polen, Estland, Luxembourg) sparst Du bereits viel Steuern. In Stufe ...
Aktualisiert: 18.01.2010 um 13:53 von [ARG:5 UNDEFINED]
Wie schon oben beschrieben: Dein Wegzug ist ein HERBER Verlust fürs Finanzamt. Das Finanzamt sieht Dich als persönliches Eigentum, welches es zu melken gilt. Daher wird Dir der Wegzug schwierig bis unmöglich gemacht. Und das über eine kleine, gemeine Regel, die Wegzugsbesteuerung. Du magst denken, was gibts denn da zu besteuern bei mir? Ohh, da gibt es viel: Du hast über Jahre Deine Gewinne durch Ausgaben gemindert. Aus Sicht des Finanzamtes hast Du damit Werte angelegt, die in Zukunft ...
Aktualisiert: 18.01.2010 um 13:49 von [ARG:5 UNDEFINED]
Du täuschst nur vor im Ausland zu sein, bist meistens in DE, und begehst damit Steuerhinterziehung. Das hat nichts mit den berühmten 180 Tagen zu tun, Du kannst schon mit 30 Tagen pro Jahr prima einen Wohnsitz begründen. Noch schlimmer ist es, wenn Du "unternehmenswesentliche Entscheidungen" in DE triffst. Damit verlegst Du den Sitz der Geschäftsleitung nach DE, und dann wird die Auslandsfirma so betrachtet als wäre sie eine normale Deutsche Firma. Und das hat extrem unangenehme Nebenwirkungen: ...
Aktualisiert: 18.01.2010 um 13:50 von [ARG:5 UNDEFINED]